Markierungsstreifen, Sichtschutzstreifen, Markierungspunkte, Sichtschutzpunkte

Markierung

Hier finden Sie Markierungsstreifen und Markierungspunkte für Ihre Treppen, Stufen und Flure. 

Markierungsstreifen werden gemäß der DIN 18040/Teil 1 in öffentlichen Bereichen (z. B. Rathäuser, Parkhäuser, Krankenhäuser und Museen) vorgeschrieben. Beim barrierefreien Bauen muß mindestens die Antritts- und die Austrittstufe mit einem Sichtstreifen versehen werden. Dieses gilt für die Trittstufe (horizontal) in 5 cm und auch die Setzstufe (vertikal) mindestens 2 cm im Innen- und Außenbereich. Besser ist die Markierung aller Trittstufen. Die Markierungen müssen sich deutlich gegenüber den Stufen und anschließenden Podesten abheben. Als Streifen können Sie unsere Folie in R-10 bis R-12 für die Innenbereiche, oder die Streifen für Gewerbe und Außenbereiche in R-13 verwenden.

Der Preisrechner errechnet aus der Länge, der Breite und Anzahl/Menge der Folie, automatisch die gesamte gewünschte Fläche. Der angezeigte Preis ist der für den ersten dm².

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Anforderungen an eine sichere Begehbarkeit von Treppen


Treppen, Stufen und Podeste müssen Insbesondere für Menschen mit kognitiven und visuellen Einschränkungen durch geeignete Markierungen zu kennzeichnen. Dieses gilt besonders für die notwendigen Treppen, die als erster Flucht- und Rettungsweg dienen. Deshalb sind die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung der Treppen sowie Stufen und Podeste einzuhalten. und gelten für Stufen und Podeste im Innen- und Außenbereich.

Stufen


Besonderer Bedeutung für die Sichbarkeitt ist eine gute Erkennbarkeit der Treppenstufen und insbesondere der Stufenkanten. Hierzu ist eine helle und blendfreie Beleuchtung erforderlich. Die Beleuchtung soll so erfolgen, dass durch Stufenvorderkanten, Geländer oder andere Einbauten kein Schattenwurf erfolgt. Stufen sind barrierefrei gestaltet, wenn sie u.a. leicht erkennbar sind. Eine leichte Erkennbarkeit wird z.B. erreicht durch:

• farblich unterschiedliche Gestaltung von Tritt- und Setzstufe
• farbliches Abheben der Stufenkanten
• Markierungselemente an den Stufenkanten Markierungen an Stufenkanten sind wie folgt auszuführen:
• als durchgehende Streifen auf Tritt- und Setzstufen
• auf den Trittstufen direkt an den Vorderkanten beginnend mit einer Breite zwischen 4cm und 5 cm
• auf der Setzstufe in einer Breite von mindestens 1 cm, vorzugsweise 2 - 3 cm. 
• mit deutlichem Kontrast sowohl gegenüber Tritt- und Setzstufe als auch gegenüber den jeweils unten anschließenden Podesten bzw. Verkehrswegen.

Sind Höhenausgleiche durch bis zu drei Stufen nicht vermeidbar, muss hier jede Stufe mit diesen Markierung versehen werden. Dies gilt auch für Treppen, die frei im Raum beginnen oder enden.

In Treppenhäusern sind mindestens die erste und letzte Stufe mit solchen Stufen - Markierung zu versehen. Empfohlen wird der Markierung aller Trittflächen.

Aufmerksamkeitsfelder


Damit blinde Menschen Treppen, die frei im Raum enden oder beginnen , auffinden können, müssen diese Treppen mit Aufmerksamkeitsfeldern versehen werden. Die Aufmerksamkeitsfelder für den Antritt sollten vor der untersten Setzstufe liegen und für den Austritt direkt hinter der obersten Trittstufe beginnen. Sie sollten mindestens 60cm tief und taktil erfassbar sein. Im Gegensatz zu anderen Hinweismarkierungen am Boden soll sich das Aufmerksamkeitsfeld vor Treppen nicht kontraststark, aber taktil vom Stufenbelag des Treppenan- und austritts abheben. Der restliche Bodenbelag sollte sich hingegen visuell und taktil deutlich vom Aufmerksamkeitsfeld unterscheiden. Unter dem Aspekt der barrierefreien Gestaltung auf die Rutschhemmung geachtet werden.