Vorschriften zum Rutschschutz

Die Schritt- und Trittsicherheit muss in vielen Bereichen des täglichen Lebens gewährleitet sein! Hier erhalten Sie einen kleinen Einblick zu den diversen Normen, Vorschriften und gesetzliche Regelungen für die Rutschsicherheit auf Bodenbelägen.
 

Schuhbereiche

Absolut sicher sind Sie hier nur, wenn in Sachen AntiRutsch nach dem Merkblatt ZH 1/571 verfahren wird. Die Fußbodenfläche muss aktuell nach DIN 51130 bzw. 108‑103 (ehemals GUV‑R 181) in einem festgelegten Mindestneigungswinkel unter Ölbelastung sicher zu begehen sein. Je nach Grad der Rutschhemmung wird der rutschfeste Boden einer R‑Gruppe (R 9, R 10, R 11, R 12, oder R 13) zugeordnet. Eventuell ist ein Verdrängungsraum notwendig (zum Beispiel V4). Der Verdrängungsraum eines Bodenbelags ist der zur Gehebene hin offene Hohlraum unterhalb der Gehebene. Das Merkblatt ZH 1/571 mit der DIN Prüfung (BIA) wurde 1998 vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e. V. (HVBG) verfasst. Seit 2007 ist der Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) zuständig. Das Regelwerk "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" ist unter anderem beim "Carl Heymanns Verlag" (eine Marke der Wolters Kluwer Deutschland GmbH) erhältlich. Auch bei der Suche im Internet nach "GUV‑R 181" oder "DGUV 108‑103" wird man schnell fündig...

Klassen der Rutschsicherheit nach DIN 51130:

  • R 9 Rutschsicherheit bis zu einem Neigungswinkel von 3° bis 10°.
  • R 10 Rutschsicherheit bis zu einem Neigungswinkel von 10° bis 19°.
  • R 11 Rutschsicherheit bis zu einem Neigungswinkel von 19° bis 27°.
  • R 12 Rutschsicherheit bis zu einem Neigungswinkel von 27° bis 35°.
  • R 13 Rutschsicherheit bis zu einem Neigungswinkel von über 35°.

 

Nassbelastete Barfußbereiche

In den Barfußbereichen mit nassem Untergrund wird ähnlich wie in den Schuhbereichen verfahren, nur dass die Prüfung barfuß mit entspanntem Wasser statt unter Ölbelastung durchgeführt wird. Die Zuordnung zu einer Bewertungsgruppe A, B oder C erfolgt nach DIN 51097 bzw. BGI/GUV‑I 8527 des Spitzenverbandes Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV). Das Merkblatt kann direkt bei der Säurefliesner‑Vereinigung e. V. bestellt werden. Natürlich kann man auch hier bei der Suche im Internet nach "GUV‑I 8527" schnell fündig werden...

In diesem Aufbau werden die folgenden Sicherheitsklassen nach DIN 51097 ermittelt.

  • A effiziente Rutschhemmung bis zu Neigungswinkel von 12° bis 18°
  • B effiziente Rutschhemmung  bis zu einem Neigungswinkel von 18° bis 24°
  • C effiziente Rutschhemmung bis zu einem Neigungswinkel über 24°

 

Die Normen gelten inzwischen als allgemeine Rechtsgrundlage.

Zertifikate in Bezug auf die Rutschhemmung Ihrer speziellen Flächen können bei Bedarf gern über uns in Auftrag gegeben werden. Dabei wird Ihnen die Sicherheit Ihres Bodens im Hinblick auf die Rutschfestigkeit zertifiziert (unabhängig davon, ob er von uns behandelt wurde oder nicht). Bitte beachten Sie, dass eine generelle Zertifizierung (bei einigen Mitbewerbern falsch dargestellt!) so gut wie unmöglich ist, da jeder Fußboden andere Eigenschaften hat!
 

Um Sie und Ihren Bedarf kennenlernen zu können, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Ihr persönlicher Ansprechpartner Herr Kay Rang freut sich auf Sie.

Nutzen Sie unsere Anti Rutsch Hotline  040 7381020 oder 040 732 34 35

 E-Mail  info@rutsch-schutz.de